Trittsicherheit und Verkehrssicherungspflicht
Trittsicherheit bezeichnet die sichere Begehbarkeit einer Fläche und umfasst Oberflächenhaftung, Zustand, Kanten, Fugen und Nutzung. DIN EN 16165 beschreibt Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung; für Arbeitsstätten konkretisiert die ASR A1.5 Anforderungen an Fußböden. Welches Verfahren und welche Anforderung passen, wird objektbezogen festgelegt.
Trittsicherheit messen
Professionelle Messung vor Ort in Berlin & Brandenburg
Wir messen das Gleitverhalten vorhandener Böden direkt vor Ort – ohne Ausbau des Belags. Mit dem kalibrierten Gleitmessgerät GMG 200 erfassen wir objektbezogene Reibwerte. Prüfkonfiguration, Messstellen, Bedingungen und fachliche Eignung werden zur konkreten Fragestellung dokumentiert; die DIN EN 16165 dient dabei als aktuelle Prüfverfahrensgrundlage.
Abhängig vom Bodenbelag lassen sich die zum Testen verwendeten Gleitkörper austauschen. Der Typ des Gleitmaterials lässt sich elektronisch erkennen und entsprechend protokollieren. Wir erfassen die exakten Gleitreibungswerte und können Ihnen so Aufschluss über die Trittsicherheit Ihres Bodens geben.
Sie erhalten von uns eine detaillierte Auswertung der gemessenen Werte inklusive Messprotokoll. Bei Handlungsbedarf beraten wir Sie individuell zur Verbesserung der Tritthemmung Ihres Bodens.
Unser Messverfahren
- Objektbezogene Reibwertmessung mit dokumentierter Prüfkonfiguration nach DIN EN 16165
- Einsatz des kalibrierten Gleitmessgeräts GMG 200
- Verschiedene Gleitkörper je nach Bodenbelag (Naturstein, Fliesen, Terrazzo)
- Messung unter trockenen und nassen Bedingungen
- Detailliertes Messprotokoll mit exakten Gleitreibungswerten
Sie erhalten
- Nachvollziehbares Messprotokoll zur Dokumentation
- Fachliche Einordnung zu Nutzung und Fragestellung
- Handlungsempfehlungen bei unzureichender Trittsicherheit
- Grundlage für Ihre Verkehrssicherungspflicht-Dokumentation
Trittsicherheit beurteilen
Gutachten und Gutachterliche Stellungnahmen
Je nach Auftrag erstellen wir Messprotokolle, fachliche Stellungnahmen oder Gutachten zur Trittsicherheit von Bodenbelägen. Die Bewertung verbindet dokumentierte Prüfbedingungen mit Nutzung, Oberflächenzustand, verfügbaren Unterlagen und der zuvor festgelegten Fachfrage.
Die Bewertung erfolgt nach einem dreistufigen Klassifizierungssystem, das Ihnen sofort zeigt, ob Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen empfohlen werden.
Bewertungsgruppen
Unsere Gutachten umfassen
- Dokumentierte Messung und fachliche Bewertung
- Klassifizierung nach Bewertungsgruppen (A, B, C)
- Prüfung der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung
- Beurteilung im Kontext der Verkehrssicherungspflicht
- Maßnahmenkatalog bei festgestellten Mängeln
Einsatzbereiche
- Ursachenprüfung bei Unfällen oder Beinaheunfällen
- Vorher-/Nachher-Prüfungen bei Sanierungen
- Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen (Neu- vs. Betriebszustand)
- Nutzungsänderung von Räumlichkeiten
- Wirksamkeitskontrolle getroffener Maßnahmen
Tritthemmung verbessern
Verbesserung der Tritthemmung auf Naturstein, Fliesen und Terrazzo
Wenn die Prüfung Handlungsbedarf zeigt, kommen je nach Material und Ursache unterschiedliche Verfahren infrage. Wirkung, Optik, Reinigbarkeit und mögliche Nebenwirkungen werden vorab an einer Musterfläche bewertet; pauschale Ergebniszusagen sind nicht seriös.
Mechanische Oberflächenbearbeitung
Gezielte Aufrauhung der Oberfläche durch Schleifen, Bürsten oder Strahlen – angepasst an das jeweilige Material.
Chemische Anti-Rutsch-Behandlung
Spezielle Behandlungen, die die Mikrostruktur der Oberfläche verändern und die Tritthemmung erhöhen, ohne das Erscheinungsbild wesentlich zu verändern.
Beschichtungen und Versiegelungen
Auftragen von tritthemmenden Beschichtungen für besonders beanspruchte Bereiche.
Für den langfristigen Erhalt der Trittsicherheit ist die Wahl des richtigen Reinigungsmittels entscheidend. Säurehaltige oder schichtbildende Haushaltsreiniger können die Mikrostruktur der Oberfläche verändern und die Tritthemmung vermindern. Verwenden Sie ausschließlich auf den jeweiligen Bodenbelag abgestimmte Produkte. Geeignete Pflege- und Reinigungsprodukte für Naturstein finden Sie im Stein-Doktor-Shop.
Materialien, die wir behandeln
- Naturstein (Marmor, Granit, Schiefer, Sandstein, Travertin)
- Fliesen und Keramik
- Terrazzo und Betonwerkstein
- Sichtbeton und Estrich
Nach der Behandlung
- Kontrollmessung zur dokumentierten Wirkungsprüfung
- Neues Messprotokoll als Nachweis
- Pflegeempfehlungen zum Erhalt der Tritthemmung
- Optional: Wartungsvertrag für regelmäßige Überprüfung
Arbeitsunfälle: dokumentierter DGUV-Datenstand
Die folgenden Werte stammen aus dem DGUV-Factsheet zum Arbeitsunfallgeschehen 2015 und werden bewusst mit Berichtsjahr angegeben.
der 2015 gemeldeten betrieblichen Arbeitsunfälle entfielen auf Stolpern, Rutschen oder Stürzen
SRS-Arbeitsunfälle dokumentierte die DGUV für 2015
neue Unfallrenten entstanden 2015 aus diesen Unfällen
ist das Bezugsjahr dieser historischen Vergleichszahlen
Quelle: DGUV, Factsheet Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Die Werte sind keine aktuelle Jahresprognose.
Verkehrssicherungspflicht
Sturzunfälle können durch Oberfläche, Verschmutzung, bauliche Mängel oder Organisation mitverursacht werden. Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen und wer sie verletzt haben könnte, hängt von Zuständigkeit, Erkennbarkeit, Zumutbarkeit und dem konkreten Geschehen ab.
Einordnung: § 823 BGB regelt die Schadensersatzpflicht bei einer widerrechtlichen Verletzung geschützter Rechte. § 836 BGB betrifft speziell Schäden durch Einsturz oder Ablösung von Gebäudeteilen infolge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung. Welche Verkehrssicherungspflichten im Einzelfall bestehen, hängt von Objekt, Nutzung, Erkennbarkeit und Zumutbarkeit ab.
Primärquellen: § 823 BGB und § 836 BGB. Diese technische Fachinformation ersetzt keine Rechtsberatung.
Rechtsgrundlagen im Überblick
| Rechtsgrundlage | Regelungsinhalt |
|---|---|
| § 823 Abs. 1 BGB | Allgemeine Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum |
| § 836 BGB | Haftung des Grundstückseigentümers für Schäden durch mangelhafte Unterhaltung von Gebäuden und Bauwerken |
| § 253 Abs. 2 BGB | Anspruch auf Schmerzensgeld bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit |
| § 229 StGB | Kann bei nachgewiesener Pflichtverletzung, Fahrlässigkeit und Kausalität im Einzelfall relevant sein |
| § 222 StGB | Kann bei tödlichem Ausgang nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des konkreten Einzelfalls relevant sein |
| ASR A1.5 | Arbeitsstättenregel für Fußböden – technische Anforderungen an trittsichere Arbeitsplätze |
Welche Verantwortungsbereiche können betroffen sein?
Eigentümer
Können für Zustand und Organisation von Grundstück oder Gebäude verantwortlich sein; Verträge und tatsächliche Einflussmöglichkeiten sind mitzuprüfen.
Mieter & Pächter
Können vertraglich oder durch den übernommenen Nutzungsbereich Aufgaben tragen. Umfang und verbleibende Kontrolle sind einzelfallabhängig.
Betreiber
Organisieren den sicheren Betrieb öffentlich oder gewerblich genutzter Bereiche und müssen erkennbare Risiken angemessen behandeln.
Arbeitgeber
Müssen Gefährdungen in Arbeitsstätten beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen; die ASR A1.5 kann dabei konkretisieren.
Hausverwaltungen
Können über Vertrag und tatsächliche Aufgaben in Kontrolle, Beauftragung oder Dokumentation eingebunden sein.
Dienstleister
Tragen Verantwortung für den vereinbarten Leistungsumfang; Schnittstellen, Meldungen und Kontrollen sollten eindeutig dokumentiert sein.
Delegation der Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht kann auf Dritte übertragen werden – etwa auf Mitarbeiter, Hausmeister oder Facility-Management-Unternehmen. Diese Delegation ist rechtlich zulässig, unterliegt aber strengen Voraussetzungen:
Sorgfältige Auswahl
Der Delegierende muss den Beauftragten sorgfältig auswählen. Fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit sind zu prüfen.
Klare Anweisung
Die übertragenen Pflichten müssen klar definiert und schriftlich festgehalten werden.
Regelmäßige Kontrolle
Der Delegierende muss die ordnungsgemäße Ausführung regelmäßig überwachen.
Persönliches Eingreifen
Bei erkennbaren Mängeln muss der Delegierende persönlich eingreifen und korrigieren.
Wichtig: Eine Beauftragung beendet nicht automatisch jede eigene Organisations- oder Kontrollaufgabe. Auswahl, Anweisung, Dokumentation und angemessene Kontrolle sollten zum Risiko und Vertrag passen; die konkrete rechtliche Wirkung ist im Einzelfall zu prüfen.
Zivilrechtlicher Rahmen
§ 823 BGB kann bei schuldhafter Verletzung geschützter Rechte eine Schadensersatzpflicht begründen. § 836 BGB regelt bestimmte Schäden durch Gebäude oder verbundene Werke. Ob Voraussetzungen, Kausalität und Verschulden vorliegen, wird immer im Einzelfall geprüft.
Technische Dokumentation
Kontrollen, Messbedingungen, festgestellte Gefahrenstellen, Reinigungsverfahren und veranlasste Maßnahmen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein Protokoll ist ein Beweismittel, aber keine automatische Haftungsfreistellung.
Klare Fachgrenze
Unsere Leistung umfasst technische Prüfung und fachliche Einordnung. Vertragliche Zuständigkeiten, konkrete Verkehrssicherungspflichten und Haftungsfolgen erfordern bei Streit oder Schaden eine juristische Einzelfallprüfung.
Checkliste für Eigentümer & Betreiber
Normen und Regelwerke
Prüfnorm, technische Regel und Gesetz erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die konkrete Anwendung hängt von Nutzung und Fragestellung ab.
| Norm / Regelwerk | Anwendungsbereich | Relevanz |
|---|---|---|
| DIN EN 16165 | Prüfung von Bodenoberflächen | Beschreibt mehrere Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung; keine pauschale Anforderungsklasse für jedes Objekt |
| ASR A1.5 | Arbeitsstätten | Konkretisiert Anforderungen an sichere Fußböden abhängig von Nutzung und Gefährdung |
| ArbStättV | Betriebliche Arbeitsstätten | Rechtlicher Rahmen für sichere Arbeitsstätten; technische Regeln konkretisieren Anforderungen |
| §§ 823, 836 BGB | Zivilrechtlicher Einzelfall | Mögliche Anspruchs- und Haftungsgrundlagen; ersetzen keine technische Prüfnorm und keine Rechtsberatung |
| Objektunterlagen | Konkrete Fläche und Nutzung | Herstellerdaten, Planung, Gefährdungsbeurteilung, Reinigung und Messprotokoll ergänzen die Regelwerksprüfung |
Bewertung der Trittsicherheit
Ein Boden kann im Laufe der Jahre seine tritthemmenden Eigenschaften verlieren durch:
- Abnutzung durch Nutzung – Schleichende Verglättung
- Rückstände von Reinigungs- und Pflegemitteln
- Unsachgemäße Reinigungs- und Pflegemethoden
Es besteht die Pflicht, dies zu kontrollieren und für ausreichende Sicherheit zu sorgen.
Um eine schleichende Verglättung durch Pflegemittelrückstände zu vermeiden, sollten ausschließlich rückstandsfreie Unterhaltsreiniger verwendet werden, die keine Schichten aufbauen. Passende Unterhaltsreiniger für Naturstein und Fliesen sind speziell so formuliert, dass sie die Tritthemmung des Bodens nicht beeinträchtigen.
Unser Service
- Nachvollziehbare Messung und Bewertung vor Ort
- Erstellung eines Prüfberichts mit Maßnahmenkatalog
- Angebot von Wartungsverträgen für regelmäßige Überprüfung
Kategorisierung:
Fazit zum Thema Trittsicherheit
Trittsicherheit ist entscheidend zur Unfallprävention.
Rechtliche Vorgaben müssen strikt eingehalten werden.
Unternehmen sollten proaktiv Maßnahmen zur Gefahrenreduktion ergreifen.
Regelmäßige Prüfungen erhöhen die Sicherheit und reduzieren Haftungsrisiken.
Trittsicherheit in der Praxis
YouTube-Video ist blockiert
Zum Anzeigen wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt. Dabei können technische Daten und Cookies verarbeitet werden. Mit „Video und optionale Dienste laden“ willigen Sie auch in die optionale Reichweitenmessung ein.
Trittsicherheit in Berlin & Brandenburg
Als in Berlin ansässiges Unternehmen sind wir Ihr regionaler Ansprechpartner für alle Fragen rund um Trittsicherheit und Verkehrssicherungspflicht.
Unser Einsatzgebiet
Von unserem Standort in Berlin-Neukölln (Beißweg 48, 12357 Berlin) aus betreuen wir Kunden in ganz Berlin und Brandenburg. Ob Charlottenburg, Mitte, Prenzlauer Berg, Potsdam oder Cottbus – wir kommen zu Ihnen vor Ort und führen professionelle Trittsicherheitsmessungen durch.
Darüber hinaus sind wir deutschlandweit und europaweit über unser Netzwerk von zertifizierten Partnerbetrieben für Sie im Einsatz.
Typische Einsatzorte in Berlin
- Einkaufszentren und Einzelhandel (z.B. Alexanderplatz, KaDeWe-Umfeld, Mall of Berlin)
- Hotels und Gastronomie (Kurfürstendamm, Friedrichstraße)
- Bürogebäude und Verwaltungen (Potsdamer Platz, Europacity)
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Schulen, Universitäten und öffentliche Gebäude
- Wohnanlagen und Hausverwaltungen
Berliner Bezirke, die wir bedienen:
Brandenburg – Städte im Einzugsgebiet:
Kostenlose Erstberatung: Rufen Sie uns an unter 0800-1771971 (kostenlos) oder senden Sie uns eine Serviceanfrage. Wir beraten Sie gerne zu Trittsicherheit und Verkehrssicherungspflicht in Berlin und Brandenburg.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Trittsicherheit, Normen und Verkehrssicherungspflicht.
Jetzt Trittsicherheit prüfen lassen
Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Messung und Bewertung Ihrer Bodenflächen in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit.