Trittsicherheit und
Verkehrssicherungspflicht
Professionelle Messung, Bewertung und Verbesserung der Trittsicherheit von Böden in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit. Rechtssichere Prüfung gemäß DIN 51130 und DIN 51131.
Trittsicherheit messen
Professionelle Messung vor Ort in Berlin & Brandenburg
Wir messen die Trittsicherheit Ihrer Böden direkt vor Ort – ohne Ausbau oder Beschädigung des Belags. Mit dem kalibrierten Gleitmessgerät GMG 200 ermitteln wir den Gleitreibungskoeffizienten (µ-Wert) gemäß DIN 51131 bzw. DIN EN 16165. Das GMG 200 ist das einzige Messgerät, das den aktuellen DIN-Normen für die Vor-Ort-Messung von Bodenbelägen entspricht.
Abhängig vom Bodenbelag lassen sich die zum Testen verwendeten Gleitkörper austauschen. Der Typ des Gleitmaterials lässt sich elektronisch erkennen und entsprechend protokollieren. Wir erfassen die exakten Gleitreibungswerte und können Ihnen so Aufschluss über die Trittsicherheit Ihres Bodens geben.
Sie erhalten von uns eine detaillierte Auswertung der gemessenen Werte inklusive Messprotokoll. Bei Handlungsbedarf beraten wir Sie individuell zur Verbesserung der Tritthemmung Ihres Bodens.
Unser Messverfahren
- Messung des Gleitreibungskoeffizienten (µ-Wert) nach DIN 51131 / DIN EN 16165
- Einsatz des kalibrierten Gleitmessgeräts GMG 200
- Verschiedene Gleitkörper je nach Bodenbelag (Naturstein, Fliesen, Terrazzo)
- Messung unter trockenen und nassen Bedingungen
- Detailliertes Messprotokoll mit exakten Gleitreibungswerten
Sie erhalten
- Rechtssicheres Messprotokoll zur Dokumentation
- Bewertung nach berufsgenossenschaftlichen Richtwerten
- Handlungsempfehlungen bei unzureichender Trittsicherheit
- Grundlage für Ihre Verkehrssicherungspflicht-Dokumentation
Trittsicherheit beurteilen
Gutachten und Gutachterliche Stellungnahmen
Als Sachverständige erstellen wir fundierte Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen zur Trittsicherheit von Bodenbelägen. Unsere Bewertungen basieren auf normgerechten Messungen und berücksichtigen die aktuellen berufsgenossenschaftlichen Richtlinien, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Verkehrssicherungspflicht.
Die Bewertung erfolgt nach einem dreistufigen Klassifizierungssystem, das Ihnen sofort zeigt, ob Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen empfohlen werden.
Bewertungsgruppen
Unsere Gutachten umfassen
- Normgerechte Messung und Bewertung der Trittsicherheit
- Klassifizierung nach Bewertungsgruppen (A, B, C)
- Prüfung der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung
- Beurteilung im Kontext der Verkehrssicherungspflicht
- Maßnahmenkatalog bei festgestellten Mängeln
Einsatzbereiche
- Ursachenprüfung bei Unfällen oder Beinaheunfällen
- Vorher-/Nachher-Prüfungen bei Sanierungen
- Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen (Neu- vs. Betriebszustand)
- Nutzungsänderung von Räumlichkeiten
- Wirksamkeitskontrolle getroffener Maßnahmen
Tritthemmung verbessern
Verbesserung der Tritthemmung auf Naturstein, Fliesen und Terrazzo
Wenn die Messung ergibt, dass Ihr Boden nicht ausreichend trittsicher ist, bieten wir verschiedene Verfahren zur Verbesserung der Tritthemmung an. Unsere Methoden sind schonend, effektiv und erhalten die optische Qualität Ihres Bodenbelags.
Mechanische Oberflächenbearbeitung
Gezielte Aufrauhung der Oberfläche durch Schleifen, Bürsten oder Strahlen – angepasst an das jeweilige Material.
Chemische Anti-Rutsch-Behandlung
Spezielle Behandlungen, die die Mikrostruktur der Oberfläche verändern und die Tritthemmung erhöhen, ohne das Erscheinungsbild wesentlich zu verändern.
Beschichtungen und Versiegelungen
Auftragen von tritthemmenden Beschichtungen für besonders beanspruchte Bereiche.
Materialien, die wir behandeln
- Naturstein (Marmor, Granit, Schiefer, Sandstein, Travertin)
- Fliesen und Keramik
- Terrazzo und Betonwerkstein
- Sichtbeton und Estrich
Nach der Behandlung
- Kontrollmessung zur Bestätigung der verbesserten Trittsicherheit
- Neues Messprotokoll als Nachweis
- Pflegeempfehlungen zum Erhalt der Tritthemmung
- Optional: Wartungsvertrag für regelmäßige Überprüfung
Unfallstatistik Deutschland
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen in Deutschland.
aller Arbeitsunfälle sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle
Unfälle pro Jahr erfordern stationäre Behandlung
Menschen erleiden Dauerschäden
tödliche Unfälle jährlich
Verkehrssicherungspflicht
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland tausende Sturzunfälle auf glatten oder rutschigen Böden. Doch wer trägt die Verantwortung? Die Antwort liegt in der Verkehrssicherungspflicht – einer der wichtigsten Haftungsgrundlagen im deutschen Recht.
„Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern."
– Ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)
Rechtsgrundlagen im Überblick
| Rechtsgrundlage | Regelungsinhalt |
|---|---|
| § 823 Abs. 1 BGB | Allgemeine Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum |
| § 836 BGB | Haftung des Grundstückseigentümers für Schäden durch mangelhafte Unterhaltung von Gebäuden und Bauwerken |
| § 253 Abs. 2 BGB | Anspruch auf Schmerzensgeld bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit |
| § 229 StGB | Fahrlässige Körperverletzung – strafrechtliche Konsequenz bei Pflichtverletzung |
| § 222 StGB | Fahrlässige Tötung – bei tödlichem Ausgang eines Unfalls durch Pflichtverletzung |
| ASR A1.5/1,2 | Arbeitsstättenregel für Fußböden – technische Anforderungen an trittsichere Arbeitsplätze |
Wer haftet im Schadensfall?
Grundstückseigentümer
Primär verantwortlich für alle Gefahren, die von seinem Grundstück und Gebäude ausgehen. Die Pflicht umfasst Gehwege, Eingangsbereiche, Treppenhäuser und Parkplätze.
Mieter & Pächter
Können durch Mietvertrag die Verkehrssicherungspflicht übernehmen. Dies muss ausdrücklich vereinbart sein. Der Eigentümer behält eine Kontrollpflicht.
Betreiber von Geschäften
Wer ein Geschäft, Restaurant oder eine öffentliche Einrichtung betreibt, muss für die Sicherheit aller Besucher sorgen – einschließlich trittsicherer Böden.
Arbeitgeber
Müssen nach ASR A1.5/1,2 für trittsichere Fußböden in Arbeitsstätten sorgen. Die Berufsgenossenschaften überwachen die Einhaltung.
Hausverwaltungen
Bei Delegation durch den Eigentümer übernehmen sie die Verkehrssicherungspflicht – mit allen damit verbundenen Haftungsrisiken.
GmbH-Geschäftsführer
Im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft verantwortlich. Bei grober Pflichtverletzung auch persönlich gegenüber Dritten haftbar – mit Privatvermögen.
Delegation der Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht kann auf Dritte übertragen werden – etwa auf Mitarbeiter, Hausmeister oder Facility-Management-Unternehmen. Diese Delegation ist rechtlich zulässig, unterliegt aber strengen Voraussetzungen:
Sorgfältige Auswahl
Der Delegierende muss den Beauftragten sorgfältig auswählen. Fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit sind zu prüfen.
Klare Anweisung
Die übertragenen Pflichten müssen klar definiert und schriftlich festgehalten werden.
Regelmäßige Kontrolle
Der Delegierende muss die ordnungsgemäße Ausführung regelmäßig überwachen.
Persönliches Eingreifen
Bei erkennbaren Mängeln muss der Delegierende persönlich eingreifen und korrigieren.
Wichtig: Durch die Delegation wird die Verkehrssicherungspflicht nicht vollständig abgegeben. Es entsteht eine Überwachungspflicht. Wer z.B. einen Winterdienst beauftragt, aber nie kontrolliert, ob gestreut wurde, haftet bei einem Unfall weiterhin mit.
Zivilrechtlich
- •Schadensersatz (§§ 823 ff. BGB)
- •Schmerzensgeld (§ 253 BGB)
- •Verdienstausfall
- •Behandlungskosten
- •Haushaltsführungsschaden
Strafrechtlich
- §Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- §Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- §Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
- §Eintrag im Führungszeugnis
Weitere Folgen
- •Bußgelder (Ordnungswidrigkeiten)
- •Reputationsschaden
- •Höhere Versicherungsprämien
- •Betriebsschließung (im Extremfall)
Wichtige Urteile aus der Rechtsprechung
Betreiber muss für sicheren Bodenbelag sorgen
Das Gericht stellte fest, dass der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Gebäudes dafür sorgen muss, dass sich das Publikum auf sicherem Bodenbelag bewegen kann.
Erleichterte Schadensersatzansprüche bei Glättestürzen
Der BGH hat die Geltendmachung von Schadensersatz nach glättebedingten Stürzen erleichtert. Der Verkehrssicherungspflichtige trägt die Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Pflichten.
Schmerzensgeld bei Sturz durch Pflichtverletzung
Das Gericht sprach dem Kläger Schmerzensgeld zu, nachdem dieser auf einem rutschigen Boden gestürzt war und der Betreiber keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen getroffen hatte.
Checkliste für Eigentümer & Betreiber
Normen und Regelwerke
Die wichtigsten Normen zur Trittsicherheit von Bodenbelägen im Überblick.
| Norm / Regelwerk | Anwendungsbereich | Relevanz |
|---|---|---|
| DIN 51130 | Gewerbliche Bereiche | Bestimmung der Rutschhemmungsklasse R9–R13 durch Begehungsverfahren |
| DIN 51097 | Nassbelastete Barfußbereiche | Bewertungsgruppen A, B, C für Schwimmbäder, Duschen, Saunen |
| DIN 51131 | Alle Bodenbeläge | Messung des Gleitreibungskoeffizienten – auch vor Ort möglich |
| ASR A1.5/1,2 | Arbeitsstätten | Technische Regeln für Fußböden in Arbeitsstätten |
| GUV-I 8527 | Öffentliche Bereiche | Informationen zur Bodengestaltung in öffentlichen Gebäuden |
Bewertung der Trittsicherheit
Ein Boden kann im Laufe der Jahre seine tritthemmenden Eigenschaften verlieren durch:
- Abnutzung durch Nutzung – Schleichende Verglättung
- Rückstände von Reinigungs- und Pflegemitteln
- Unsachgemäße Reinigungs- und Pflegemethoden
Es besteht die Pflicht, dies zu kontrollieren und für ausreichende Sicherheit zu sorgen.
Unser Service
- Rechtssichere Messung & Bewertung vor Ort
- Erstellung eines Prüfberichts mit Maßnahmenkatalog
- Angebot von Wartungsverträgen für regelmäßige Überprüfung
Kategorisierung:
Fazit zum Thema Trittsicherheit
Trittsicherheit ist entscheidend zur Unfallprävention.
Rechtliche Vorgaben müssen strikt eingehalten werden.
Unternehmen sollten proaktiv Maßnahmen zur Gefahrenreduktion ergreifen.
Regelmäßige Prüfungen erhöhen die Sicherheit und reduzieren Haftungsrisiken.
Trittsicherheit in der Praxis
Trittsicherheit in Berlin & Brandenburg
Als in Berlin ansässiges Unternehmen sind wir Ihr regionaler Ansprechpartner für alle Fragen rund um Trittsicherheit und Verkehrssicherungspflicht.
Unser Einsatzgebiet
Von unserem Standort in Berlin-Neukölln (Beifußweg 48, 12357 Berlin) aus betreuen wir Kunden in ganz Berlin und Brandenburg. Ob Charlottenburg, Mitte, Prenzlauer Berg, Potsdam oder Cottbus – wir kommen zu Ihnen vor Ort und führen professionelle Trittsicherheitsmessungen durch.
Darüber hinaus sind wir deutschlandweit und europaweit über unser Netzwerk von zertifizierten Partnerbetrieben für Sie im Einsatz.
Typische Einsatzorte in Berlin
- Einkaufszentren und Einzelhandel (z.B. Alexanderplatz, KaDeWe-Umfeld, Mall of Berlin)
- Hotels und Gastronomie (Kurfürstendamm, Friedrichstraße)
- Bürogebäude und Verwaltungen (Potsdamer Platz, Europacity)
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Schulen, Universitäten und öffentliche Gebäude
- Wohnanlagen und Hausverwaltungen
Berliner Bezirke, die wir bedienen:
Brandenburg – Städte im Einzugsgebiet:
Kostenlose Erstberatung: Rufen Sie uns an unter 0800-1771971 (kostenlos) oder senden Sie uns eine Serviceanfrage. Wir beraten Sie gerne zu Trittsicherheit und Verkehrssicherungspflicht in Berlin und Brandenburg.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Trittsicherheit, Normen und Verkehrssicherungspflicht.
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