Trittsicherheit nachvollziehbar prüfen

Trittsicherheit und Verkehrssicherungspflicht

Trittsicherheit bezeichnet die sichere Begehbarkeit einer Fläche und umfasst Oberflächenhaftung, Zustand, Kanten, Fugen und Nutzung. DIN EN 16165 beschreibt Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung; für Arbeitsstätten konkretisiert die ASR A1.5 Anforderungen an Fußböden. Welches Verfahren und welche Anforderung passen, wird objektbezogen festgelegt.

Trittsicherheit messen

Professionelle Messung vor Ort in Berlin & Brandenburg

Wir messen das Gleitverhalten vorhandener Böden direkt vor Ort – ohne Ausbau des Belags. Mit dem kalibrierten Gleitmessgerät GMG 200 erfassen wir objektbezogene Reibwerte. Prüfkonfiguration, Messstellen, Bedingungen und fachliche Eignung werden zur konkreten Fragestellung dokumentiert; die DIN EN 16165 dient dabei als aktuelle Prüfverfahrensgrundlage.

Abhängig vom Bodenbelag lassen sich die zum Testen verwendeten Gleitkörper austauschen. Der Typ des Gleitmaterials lässt sich elektronisch erkennen und entsprechend protokollieren. Wir erfassen die exakten Gleitreibungswerte und können Ihnen so Aufschluss über die Trittsicherheit Ihres Bodens geben.

Sie erhalten von uns eine detaillierte Auswertung der gemessenen Werte inklusive Messprotokoll. Bei Handlungsbedarf beraten wir Sie individuell zur Verbesserung der Tritthemmung Ihres Bodens.

Unser Messverfahren

  • Objektbezogene Reibwertmessung mit dokumentierter Prüfkonfiguration nach DIN EN 16165
  • Einsatz des kalibrierten Gleitmessgeräts GMG 200
  • Verschiedene Gleitkörper je nach Bodenbelag (Naturstein, Fliesen, Terrazzo)
  • Messung unter trockenen und nassen Bedingungen
  • Detailliertes Messprotokoll mit exakten Gleitreibungswerten

Sie erhalten

  • Nachvollziehbares Messprotokoll zur Dokumentation
  • Fachliche Einordnung zu Nutzung und Fragestellung
  • Handlungsempfehlungen bei unzureichender Trittsicherheit
  • Grundlage für Ihre Verkehrssicherungspflicht-Dokumentation

Trittsicherheit beurteilen

Gutachten und Gutachterliche Stellungnahmen

Je nach Auftrag erstellen wir Messprotokolle, fachliche Stellungnahmen oder Gutachten zur Trittsicherheit von Bodenbelägen. Die Bewertung verbindet dokumentierte Prüfbedingungen mit Nutzung, Oberflächenzustand, verfügbaren Unterlagen und der zuvor festgelegten Fachfrage.

Die Bewertung erfolgt nach einem dreistufigen Klassifizierungssystem, das Ihnen sofort zeigt, ob Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen empfohlen werden.

Bewertungsgruppen

A: KritischGleitreibungskoeffizient unter dem Mindestwert – dringende Maßnahmen erforderlich
B: EingeschränktGrenzwertiger Bereich – Verbesserungen empfohlen
C: BetriebstauglichIm geprüften Umfang unauffällig – Kontrollintervall festlegen

Unsere Gutachten umfassen

  • Dokumentierte Messung und fachliche Bewertung
  • Klassifizierung nach Bewertungsgruppen (A, B, C)
  • Prüfung der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung
  • Beurteilung im Kontext der Verkehrssicherungspflicht
  • Maßnahmenkatalog bei festgestellten Mängeln

Einsatzbereiche

  • Ursachenprüfung bei Unfällen oder Beinaheunfällen
  • Vorher-/Nachher-Prüfungen bei Sanierungen
  • Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen (Neu- vs. Betriebszustand)
  • Nutzungsänderung von Räumlichkeiten
  • Wirksamkeitskontrolle getroffener Maßnahmen

Tritthemmung verbessern

Verbesserung der Tritthemmung auf Naturstein, Fliesen und Terrazzo

Wenn die Prüfung Handlungsbedarf zeigt, kommen je nach Material und Ursache unterschiedliche Verfahren infrage. Wirkung, Optik, Reinigbarkeit und mögliche Nebenwirkungen werden vorab an einer Musterfläche bewertet; pauschale Ergebniszusagen sind nicht seriös.

Mechanische Oberflächenbearbeitung

Gezielte Aufrauhung der Oberfläche durch Schleifen, Bürsten oder Strahlen – angepasst an das jeweilige Material.

Chemische Anti-Rutsch-Behandlung

Spezielle Behandlungen, die die Mikrostruktur der Oberfläche verändern und die Tritthemmung erhöhen, ohne das Erscheinungsbild wesentlich zu verändern.

Beschichtungen und Versiegelungen

Auftragen von tritthemmenden Beschichtungen für besonders beanspruchte Bereiche.

Für den langfristigen Erhalt der Trittsicherheit ist die Wahl des richtigen Reinigungsmittels entscheidend. Säurehaltige oder schichtbildende Haushaltsreiniger können die Mikrostruktur der Oberfläche verändern und die Tritthemmung vermindern. Verwenden Sie ausschließlich auf den jeweiligen Bodenbelag abgestimmte Produkte. Geeignete Pflege- und Reinigungsprodukte für Naturstein finden Sie im Stein-Doktor-Shop.

Materialien, die wir behandeln

  • Naturstein (Marmor, Granit, Schiefer, Sandstein, Travertin)
  • Fliesen und Keramik
  • Terrazzo und Betonwerkstein
  • Sichtbeton und Estrich

Nach der Behandlung

  • Kontrollmessung zur dokumentierten Wirkungsprüfung
  • Neues Messprotokoll als Nachweis
  • Pflegeempfehlungen zum Erhalt der Tritthemmung
  • Optional: Wartungsvertrag für regelmäßige Überprüfung

Arbeitsunfälle: dokumentierter DGUV-Datenstand

Die folgenden Werte stammen aus dem DGUV-Factsheet zum Arbeitsunfallgeschehen 2015 und werden bewusst mit Berichtsjahr angegeben.

21 %

der 2015 gemeldeten betrieblichen Arbeitsunfälle entfielen auf Stolpern, Rutschen oder Stürzen

176.575

SRS-Arbeitsunfälle dokumentierte die DGUV für 2015

> 3.400

neue Unfallrenten entstanden 2015 aus diesen Unfällen

2015

ist das Bezugsjahr dieser historischen Vergleichszahlen

Quelle: DGUV, Factsheet Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Die Werte sind keine aktuelle Jahresprognose.

Verkehrssicherungspflicht

Sturzunfälle können durch Oberfläche, Verschmutzung, bauliche Mängel oder Organisation mitverursacht werden. Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen und wer sie verletzt haben könnte, hängt von Zuständigkeit, Erkennbarkeit, Zumutbarkeit und dem konkreten Geschehen ab.

Einordnung: § 823 BGB regelt die Schadensersatzpflicht bei einer widerrechtlichen Verletzung geschützter Rechte. § 836 BGB betrifft speziell Schäden durch Einsturz oder Ablösung von Gebäudeteilen infolge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung. Welche Verkehrssicherungspflichten im Einzelfall bestehen, hängt von Objekt, Nutzung, Erkennbarkeit und Zumutbarkeit ab.

Primärquellen: § 823 BGB und § 836 BGB. Diese technische Fachinformation ersetzt keine Rechtsberatung.

Rechtsgrundlagen im Überblick

RechtsgrundlageRegelungsinhalt
§ 823 Abs. 1 BGBAllgemeine Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum
§ 836 BGBHaftung des Grundstückseigentümers für Schäden durch mangelhafte Unterhaltung von Gebäuden und Bauwerken
§ 253 Abs. 2 BGBAnspruch auf Schmerzensgeld bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit
§ 229 StGBKann bei nachgewiesener Pflichtverletzung, Fahrlässigkeit und Kausalität im Einzelfall relevant sein
§ 222 StGBKann bei tödlichem Ausgang nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des konkreten Einzelfalls relevant sein
ASR A1.5Arbeitsstättenregel für Fußböden – technische Anforderungen an trittsichere Arbeitsplätze

Welche Verantwortungsbereiche können betroffen sein?

Eigentümer

Können für Zustand und Organisation von Grundstück oder Gebäude verantwortlich sein; Verträge und tatsächliche Einflussmöglichkeiten sind mitzuprüfen.

Mieter & Pächter

Können vertraglich oder durch den übernommenen Nutzungsbereich Aufgaben tragen. Umfang und verbleibende Kontrolle sind einzelfallabhängig.

Betreiber

Organisieren den sicheren Betrieb öffentlich oder gewerblich genutzter Bereiche und müssen erkennbare Risiken angemessen behandeln.

Arbeitgeber

Müssen Gefährdungen in Arbeitsstätten beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen; die ASR A1.5 kann dabei konkretisieren.

Hausverwaltungen

Können über Vertrag und tatsächliche Aufgaben in Kontrolle, Beauftragung oder Dokumentation eingebunden sein.

Dienstleister

Tragen Verantwortung für den vereinbarten Leistungsumfang; Schnittstellen, Meldungen und Kontrollen sollten eindeutig dokumentiert sein.

Delegation der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht kann auf Dritte übertragen werden – etwa auf Mitarbeiter, Hausmeister oder Facility-Management-Unternehmen. Diese Delegation ist rechtlich zulässig, unterliegt aber strengen Voraussetzungen:

01

Sorgfältige Auswahl

Der Delegierende muss den Beauftragten sorgfältig auswählen. Fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit sind zu prüfen.

02

Klare Anweisung

Die übertragenen Pflichten müssen klar definiert und schriftlich festgehalten werden.

03

Regelmäßige Kontrolle

Der Delegierende muss die ordnungsgemäße Ausführung regelmäßig überwachen.

04

Persönliches Eingreifen

Bei erkennbaren Mängeln muss der Delegierende persönlich eingreifen und korrigieren.

Wichtig: Eine Beauftragung beendet nicht automatisch jede eigene Organisations- oder Kontrollaufgabe. Auswahl, Anweisung, Dokumentation und angemessene Kontrolle sollten zum Risiko und Vertrag passen; die konkrete rechtliche Wirkung ist im Einzelfall zu prüfen.

Zivilrechtlicher Rahmen

§ 823 BGB kann bei schuldhafter Verletzung geschützter Rechte eine Schadensersatzpflicht begründen. § 836 BGB regelt bestimmte Schäden durch Gebäude oder verbundene Werke. Ob Voraussetzungen, Kausalität und Verschulden vorliegen, wird immer im Einzelfall geprüft.

Technische Dokumentation

Kontrollen, Messbedingungen, festgestellte Gefahrenstellen, Reinigungsverfahren und veranlasste Maßnahmen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein Protokoll ist ein Beweismittel, aber keine automatische Haftungsfreistellung.

Klare Fachgrenze

Unsere Leistung umfasst technische Prüfung und fachliche Einordnung. Vertragliche Zuständigkeiten, konkrete Verkehrssicherungspflichten und Haftungsfolgen erfordern bei Streit oder Schaden eine juristische Einzelfallprüfung.

Checkliste für Eigentümer & Betreiber

Regelmäßige Prüfung der Trittsicherheit aller Böden
Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen
Messverfahren und Prüfbedingungen objektbezogen festlegen
Einhaltung der geltenden Normen und Regelwerke
Delegation klar regeln und dokumentieren
Versicherungsschutz regelmäßig prüfen
Reinigungsverfahren auf Trittsicherheit abstimmen
Sauberlaufzonen in Eingangsbereichen einrichten

Normen und Regelwerke

Prüfnorm, technische Regel und Gesetz erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die konkrete Anwendung hängt von Nutzung und Fragestellung ab.

Norm / RegelwerkAnwendungsbereichRelevanz
DIN EN 16165Prüfung von BodenoberflächenBeschreibt mehrere Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung; keine pauschale Anforderungsklasse für jedes Objekt
ASR A1.5ArbeitsstättenKonkretisiert Anforderungen an sichere Fußböden abhängig von Nutzung und Gefährdung
ArbStättVBetriebliche ArbeitsstättenRechtlicher Rahmen für sichere Arbeitsstätten; technische Regeln konkretisieren Anforderungen
§§ 823, 836 BGBZivilrechtlicher EinzelfallMögliche Anspruchs- und Haftungsgrundlagen; ersetzen keine technische Prüfnorm und keine Rechtsberatung
ObjektunterlagenKonkrete Fläche und NutzungHerstellerdaten, Planung, Gefährdungsbeurteilung, Reinigung und Messprotokoll ergänzen die Regelwerksprüfung

Bewertung der Trittsicherheit

Ein Boden kann im Laufe der Jahre seine tritthemmenden Eigenschaften verlieren durch:

  • Abnutzung durch Nutzung – Schleichende Verglättung
  • Rückstände von Reinigungs- und Pflegemitteln
  • Unsachgemäße Reinigungs- und Pflegemethoden

Es besteht die Pflicht, dies zu kontrollieren und für ausreichende Sicherheit zu sorgen.

Um eine schleichende Verglättung durch Pflegemittelrückstände zu vermeiden, sollten ausschließlich rückstandsfreie Unterhaltsreiniger verwendet werden, die keine Schichten aufbauen. Passende Unterhaltsreiniger für Naturstein und Fliesen sind speziell so formuliert, dass sie die Tritthemmung des Bodens nicht beeinträchtigen.

Unser Service

  • Nachvollziehbare Messung und Bewertung vor Ort
  • Erstellung eines Prüfberichts mit Maßnahmenkatalog
  • Angebot von Wartungsverträgen für regelmäßige Überprüfung

Kategorisierung:

A:Kritisch – Dringende Maßnahmen erforderlich
B:Eingeschränkt betriebstauglich – Verbesserungen notwendig
C:Uneingeschränkt betriebstauglich

Fazit zum Thema Trittsicherheit

Trittsicherheit ist entscheidend zur Unfallprävention.

Rechtliche Vorgaben müssen strikt eingehalten werden.

Unternehmen sollten proaktiv Maßnahmen zur Gefahrenreduktion ergreifen.

Regelmäßige Prüfungen erhöhen die Sicherheit und reduzieren Haftungsrisiken.

Trittsicherheit in der Praxis

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Trittsicherheit in Berlin & Brandenburg

Als in Berlin ansässiges Unternehmen sind wir Ihr regionaler Ansprechpartner für alle Fragen rund um Trittsicherheit und Verkehrssicherungspflicht.

Unser Einsatzgebiet

Von unserem Standort in Berlin-Neukölln (Beißweg 48, 12357 Berlin) aus betreuen wir Kunden in ganz Berlin und Brandenburg. Ob Charlottenburg, Mitte, Prenzlauer Berg, Potsdam oder Cottbus – wir kommen zu Ihnen vor Ort und führen professionelle Trittsicherheitsmessungen durch.

Darüber hinaus sind wir deutschlandweit und europaweit über unser Netzwerk von zertifizierten Partnerbetrieben für Sie im Einsatz.

Typische Einsatzorte in Berlin

  • Einkaufszentren und Einzelhandel (z.B. Alexanderplatz, KaDeWe-Umfeld, Mall of Berlin)
  • Hotels und Gastronomie (Kurfürstendamm, Friedrichstraße)
  • Bürogebäude und Verwaltungen (Potsdamer Platz, Europacity)
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Schulen, Universitäten und öffentliche Gebäude
  • Wohnanlagen und Hausverwaltungen

Berliner Bezirke, die wir bedienen:

Mitte Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Pankow / Prenzlauer Berg Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Spandau Reinickendorf Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg

Brandenburg – Städte im Einzugsgebiet:

Potsdam Cottbus Brandenburg an der Havel Frankfurt (Oder) Oranienburg Bernau bei Berlin Königs Wusterhausen Eberswalde

Kostenlose Erstberatung: Rufen Sie uns an unter 0800-1771971 (kostenlos) oder senden Sie uns eine Serviceanfrage. Wir beraten Sie gerne zu Trittsicherheit und Verkehrssicherungspflicht in Berlin und Brandenburg.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Trittsicherheit, Normen und Verkehrssicherungspflicht.

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